Religionsverfassungsrecht
Als Religionsverfassungsrecht bezeichnet man diejenigen Normen des staatlichen Rechts, die die Rechtsverhältnisse von Religionsgemeinschaften im Staat und den Umgang mit (kollektiven oder auch individuellen) religiös motivierten Aktivitäten regeln. Solche Normen finden sich auf allen Ebenen der Rechtsordnung: vom Verfassungsrecht (Garantie der Religionsfreiheit, des Religionsunterrichts, des Körperschaftsstatus der Religionsgemeinschaften…) bis in das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht (Schulrecht, Recht der sozialen Arbeit, Kirchensteuerrecht, Hochschulrecht, Stiftungsrecht…) und das Europarecht (EMRK, Antidiskriminierungsrecht der EU, EU-Grundrechtecharta…). U. A. durch die zunehmende religiöse Pluralisierung der Gesellschaft sind eine Vielzahl aktueller Fragestellungen zu bearbeiten (z.B. zur Integration islamischer Gemeinschaften in das Religionsverfassungsrecht, zur Zukunft des Religionsunterrichts, zur Europarechtskonformität des kirchlichen Arbeitsrechts). Die Forschungsarbeit des Lehrstuhls trägt zur wissenschaftlichen Beantwortung dieser Fragen bei.
Aktuelle Projekte (Auswahl):
Staatskirchenrecht (v. Campenhausen/de Wall), 4. Aufl. 2006
Lexikon für Kirchen- Religionsrecht www.sankt-georgen.de/forschung/lexikon-fuer-kirchen-und-religionsrecht-lkrr/
Kommentierung des Religionsverfassungsrecht der Bayerischen Verfassung und der Verfassung von Baden-Württemberg
Zahlreiche Beiträge zum Verhältnis Staat – Islam (s. Publikationsverzeichnis)