Kooperationsvereinbarung Uzhgorod Universität
Kooperationsvereinbarung für kirchenrechtliche Forschung mit der Uzhgorod Universität unterzeichnet
Das Hans-Liermann-Institut für Kirchenrecht der FAU und das Forschungsinstitut für Staatskirchenrecht der Nationalen Universität Uzhgorod (Ukraine) unterzeichnen Kooperationsvereinbarung.
Am 24. Juli konnte zwischen dem Hans-Liermann-Institut für Kirchenrecht und dem Forschungsinstitut für Staatskirchenrecht der Nationalen Universität Uzhgorod (Ukraine) erstmals ein Kooperationsabkommen geschlossen werden. Prof.Dr. Heinrich de Wall und Archimandrit Dr.Dr. Evrosin, der zuvor einen vierwöchigen Forschungsaufenthalt am Hans-Liermann-Institut absolvierte, konnten in Anwesenheit von Prodekan Prof.Dr. Georg Caspers die Vereinbarung unterzeichen. Die Partner verpflichten sich hierbei auf einen thematischen Austausch ihrer Forschungen in den Bereichen des Staatskirchenrechts, der Staat-Kirchen-Beziehung und des Kirchenrechts der evangelischen und orthodoxen Kirchen. Die Kooperationsvereinbarung sieht die Förderung von akademischen Austauschaufenthalten zwischen beiden Instituten, gemeinsame Forschungsprojekte und Tagunge vor. Prof. de Wall vom Institut für Kirchenrecht der FAU freute sich insbesondere auf den Austausch mit den osteuropäischen Kirchenkulturen: „Hier können wir insbesondere die vergleichende Forschung weiter ausbauen und unserem ukrainischen Partner auch Einblicke in das deutsche Staatskirchenrecht geben.“
Weitere Informationen zum Research Institute of the State-Confessional Law and Church-State Relations of the National University of Uzhgorod.